Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Land-Frauen Ortsverband Lübbecke für die Nutzung eines Lastenpedelecs im Rahmen des Verleihsystems (Stand: 05. Mai 2021)

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PRÄAMBEL

Im Rahmen des Lastenpedelecverleihsystems (im Folgenden „Überlandrad“ bzw. „Überlandräder“) verleihen die LandFrauen, Ortsverband Lübbecke (im Folgenden „LandFrauen“ genannt) direkt und/oder über Kooperati-onspartner Lastenpedelecs an registrierte Kund*innen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kund*innen und den LandFrauen, bezüglich der Überlassung von Lasten-pedelecs zur vorübergehenden Nutzung in der Form der Überlandräder. Durch die Registrierung auf www.ueber-landrad.de/buchung kommt ein Vertrag zwischen den LandFrauen und den Kund*innen zustande, dessen In-halt diese AGB sind.

1. Kosten

Die Nutzung der Überlandräder ist für die Kund*innen kostenlos.

2. REGISTRIERUNG, BESTÄTIGUNG, ZUGANGSMITTEL

  1. Die Kund*innenregistrierung erfolgt über das Onlineformular unter www.ueberlandrad.de/buchung. Kund*in kann nur sein, wer das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  2. Bei Registrierung über das Online-Formular:
    a) Nach Akzeptieren der vorliegenden AGB im Registrierungsprozess und Absenden der persönlichen Daten werden die Daten übermittelt.
    b) Durch Zusenden der persönlichen Willkommens-E-Mail ist der Rahmenvertrag angenommen.
  3. Zugangsmedium bei der Ausleihe vor Ort ist der individuelle Buchungscode in Kombination mit einem Ausweis.
  4. Mit erfolgreicher Registrierung können die Kund*innen alle buchbaren Lastenpedelecs nutzen

3. BUCHUNG, RESERVIERUNG, NUTZUNGSDAUER, VERSPÄTETE RÜCKGABE

  1. Buchung und Stornierung:
    1. Für die Buchung eines Lastenpedelecs melden sich die Kund*innen mit jenen bei der Registrierung hinterlegten Daten unter www.ueberlandrad.de/buchung an.
    2. In der Buchungsmaske ist ersichtlich, wann die Lastenpedelecs für eine Buchung frei sind. Die Kund*innen können ihre gewünschte Buchungszeit auswählen und speichern. Die Kund*innen bekommen nach der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Aus dieser ist der Buchungscode zu entnehmen.
    3. Das Stornieren von Lastenpedelecs erfolgt ebenso unter www.ueberlandrad.de/buchung.
  2. Die Nutzung startet und endet, wie in der Buchung angegeben. Die Räder können tageweise gebucht werden. Die LandFrauen behalten sich vor, die Buchung auf eine stundenweise Leihe umzustellen. Die Mindestmietdauer ist 1 Tag und die Höchstmietdauer sind 3 Tage in Folge. Die Räder können an maximal 12 Tagen im Monat gebucht werden.
  3. Wenn die Kund*innen ein Lastenpedelec gebucht haben, sind diese verpflichtet, die Ausleihe anzutreten. Sollten sie kurzfristig verhindert sein, muss die Buchung durch die Kund*innen storniert werden. Hat ein*e Kund*in zweimal ein Lastenpedelec trotz vorheriger Buchung nicht abgeholt, sind die LandFrauen berechtigt, dem/der Kund*in die weitere Benutzung der Überlandräder zu untersagen.
  4. Die Buchung muss rechtzeitig storniert werden. Sollte die Buchung mehr als zweimal erst eine Stunde vor Buchungsbeginn storniert werden, sind die LandFrauen berechtigt, dem/der Kund*in die weitere Benutzung der Überlandräder zu untersagen.
  5. Lastenpedelecs dürfen nur innerhalb des gebuchten Zeitraums genutzt werden. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer nachfolgenden Buchung kommt. Eine Verlängerung kann durchgeführt werden, solange das Lastenpedelec noch nicht anderweitig reserviert ist.
  6. Wird ein Lastenpedelec erst nach Ende des Buchungs-zeitraums zurückgegeben, wird dieses von den Land-Frauen/vom Kooperationspartner vermerkt. Sollte eine verspätete Rückgabe ein zweites Mal vorkommen, sind die LandFrauen berechtigt, dem/der Kund*in die weitere Benutzung der Überlandräder zu untersagen.

4. ALLGEMEINE NUTZUNGSVORSCHRIFTEN

  1. Die Nutzer*innen haben das Lastenpedelec sorgsam und schonend zu behandeln, die straßenverkehrsrechtli-chen Bestimmungen zu beachten und das Lastenpedelec gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern. Sie haben die fortdauernde Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  2. Die Nutzer*innen dürfen das Lastenpedelec weder veräußern noch Dritten Rechte daran einräumen.
  3. Die Lastenräder dürfen nicht benutzt werden:
    1. von Kund*innen, die das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben
    2. für Fahrten ins Ausland
    3. für den Transport von giftigen, explosiven, leicht entzündlichen Gütern
    4. zur Weitervermietung
    5. bei zu starkem Wind, der ein sicheres Fahren unmöglich macht
    6. von Kund*innen, die unter Einfluss von Alkohol/Drogen stehen
  4. Mit den Lastenpedelecs darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.

5. ÜBERNAHME DES LASTENRADS, MÄNGEL AM LASTENRAD

  1. Bei Abholung des Lastenpedelecs bei den LandFrauen/ beim Kooperationspartner, ist der/die Kund*in verpflich-tet den Buchungscode und einen Ausweis vorzuzeigen.
  2. Der/die Kund*in ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Mängel, Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden, Mängel und Verunreinigungen sind den LandFrauen/dem Kooperationspartner vor Fahrtantritt mitzuteilen.
  3. Bei Mängeln entscheidet der/die Kund*in zusammen mit den LandFrauen/dem Kooperationspartner, ob die Fahrt angetreten werden kann. Die Fahrt kann von den LandFrauen/dem Kooperationspartner verweigert wer-den, wenn Zweifel an der Verkehrstauglichkeit bestehen.
  4. Vor Fahrtantritt ist der/die Kund*in verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Lastenpedelecs vertraut zu machen.

6. PARKEN UND ABSTELLEN DER LASTENPEDELECS

  1. Lastenpedelecs sind nur in zulässiger Weise zu parken, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu behindern.
  2. In jedem Fall ist der Fahrradständer und/oder die Feststellbremse des Lastenpedelecs zu verwenden. Die Lastenpedelecs dürfen insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
    • an Verkehrsampeln,
    • an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • auf Gehwegen, wenn <1,5m Durchgangsbreite verbleiben sowie
    • vor, an und auf Feuerwehrzufahrten.
  3. Das Lastenpedelec sowie der Akku müssen immer ab-gesperrt werden, auch wenn der/die Kund*in das Las-tenpedelec nur vorübergehend parkt. Wird das Lasten-pedelec nicht in einem geschlossenen Raum abgestellt, ist der Akku immer aus der Halterung zu nehmen und gesondert gegen Diebstahl zu sichern. Ein Fahrrad-schloss inkl. Schlüssel erhält der/die Kund*in bei Aus-gabe des Lastenpedelecs.

7. RÜCKGABE DES LASTENRADS

  1. Die Kund*innen sind verpflichtet das Lastenpedelec zum Buchungsende ordnungsgemäß zurückzugeben.
  2. Die Rückgabe des Lastenpedelecs gilt als ordnungsgemäß, wenn …
    1. das Lastenpedelec rechtzeitig zum angegebenen Buchungsende zurückgebracht wird.
    2. der Akku, das Ladegerät, ausgegebenes Zubehör so-wie der Schlüssel zurückgegeben wurde.
    3. die LandFrauen/der Kooperationspartner die zurück-gegebenen Gegenstände in Augenschein genommen und auf mögliche Schäden sowie Verunreinigung überprüft hat.
  3. Der Schlüssel sowie der Akku dürfen nicht direkt an den/die nächste*n Kund*in weitergegeben werden.
  4. Wird ein Lastenpedelec beschädigt zurückgegeben, trägt der/die Kund*in die Kosten für die Reparatur.
  5. Wird ein Lastenpedelec verunreinigt zurückgegeben, kann der/die Kund*in (wenn die nächste Buchung nicht direkt folgt) das Lastenpedelec noch säubern. Sollte das Lastenpedelec mehr als zweimal verunreinigt zurückgegeben werden, sind die LandFrauen berechtigt, dem/der Kund*in die weitere Benutzung der Überlandräder zu untersagen.
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8. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, DIEBSTÄHLEN ODER SCHADENSFÄLLEN

  1. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Die Kund*innen sind verpflichtet, außer bei zwingenden an-deren Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maß-nahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Die Kund*innen haben den Unfallbericht im Anschluss unverzüglich und vollständig zu übermitteln an

    Doris Fleer
    Gasstraße 32
    32312 Lübbecke

9. PFLICHTEN DER KUND*INNEN

  1. Der/die Kund*in hat seine Benutzerkennung und sein/ihr Passwort geheim zu halten und den Zugang zum Buchungsportal unverzüglich sperren zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis hiervon erlangt haben oder haben könnten. Die Datenfreigabe durch den/die Kund*in darf im Internet erst erfolgen, wenn auf dem Bildschirm angezeigt wird, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.
  2. Die Kund*innen sind verpflichtet, Änderungen der an-gegebenen E-Mail-Adresse sowie sonstiger angegebener Daten unverzüglich mitzuteilen.

10. HAFTUNG

  1. Die Nutzung des Lastenpedelecs erfolgt auf eigenes Risiko der Kund*innen. Haftpflichtschäden haben die Kund*innen eigenverantwortlich abzusichern.
  2. Die Kund*innen haften für alle Schäden, die, bis zur Überprüfung des zurückgegebenen Lastenpedelecs durch die LandFrauen/den Kooperationspartner, entstehen.
  3. Die LandFrauen haften nicht für Schäden an transportierten Gegenständen, Personen oder Tieren.
  4. Die LandFrauen haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass sie ein Lastenpedelec aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens anderer Kund*innen nicht zur Verfügung stellen können.
  5. Hinsichtlich der Übermittlung von Daten trägt jede Partei ihr eigenes Übermittlungsrisiko. Die LandFrauen haften nicht für Schäden, die durch den Missbrauch des Passworts oder durch fehlerhafte Eingaben der Kund*innen verursacht worden sind.
  6. Die LandFrauen haften weder für die Benutzbarkeit der Leistung von Internet- oder Serviceprovidern noch für den Inhalt von Internetseiten, die mit der Homepage der LandFrauen verlinkt sind.
  7. Die LandFrauen haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn ein Schaden
    1. durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Pflicht verursacht worden ist (wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung das Vertragsverhältnis prägt und auf die die Kund*innen vertrauen dürfen) oder
    2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  8. Haften die LandFrauen gemäß Ziff. 10.7.1) für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  9. In den vorgenannten Fällen haften die LandFrauen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziff. 10.7.2) vor.
  10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  11. Die Kund*innen haben die LandFrauen von allen Forderungen freizustellen, welche aufgrund einer Nutzung der Lastenpedelecs an sie herangetragen werden könnten (z. B. Schadensersatzforderungen Dritter oder Straf-gebühren). Der/die Kund*in haftet vollumfänglich für entstandene Schäden.

11. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

  1. Der Rahmennutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat keine Mindestvertragslaufzeit. Der Rahmennutzungsvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail an post@ueberlandrad.de.
  2. Bei erheblicher Vertragsverletzung können die Land-Frauen mit sofortiger Wirkung den/die Kund*in von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und das Kund*innenkonto sperren. Dauer und Gründe des Ausschlusses sind dem/der Kund*in schriftlich mitzuteilen.
  3. Unberührt hiervon bleibt das Recht der LandFrauen, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, durch den/die Kund*in oder Dritte, für die der/die Kund*in einzustehen hat.

12. WIDERRUFSRECHT

Kund*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über Nutzung der Überlandräder zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Details zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausübung und zu den Folgen des Widerrufs sind den Erläuterungen zum Widerrufsrecht unter Seite 6 zu entnehmen. Bei Buchungen gemäß Ziff. 3 besteht kein Widerrufsrecht.

13. Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
https://www.ueberlandrad.de/datenschutzerklaerung/

14. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG DIESER AGB

  1. Für die Ausleihe von Lastenpedelecs bei den Kooperationspartnern der LandFrauen gelten ausschließlich diese AGB.
  2. Die unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens der LandFrauen führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Die LandFrauen schließen vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen einen Vertrag mit dem/der Kund*in grundsätzlich auf der Grundlage dieser AGB.

15. ANPASSUNG DIESER AGB

  1. Die LandFrauen sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in angemessener Weise neuzufassen. Hierzu werden die LandFrauen den Nutzer*innen eine Neufassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen übermitteln. Sie wird dafür eine E-Mail an die bei Registrierung der Kund*innen hinterlegte Emailadresse übermitteln und die Änderungen druck-technisch hervorheben.
  2. Die in 15.1 genannte Neufassung gilt als von den Kund*innen genehmigt, wenn diese innerhalb der Ankündigungsfrist nicht schriftlich widersprechen oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist das Überlandrad weiter nutzen. Die LandFrauen werden den Kund*innen bei der Übermittlung der in 15.1 genannten Neufassung besonders auf die Bedeutung Ihres Schweigens hinweisen.
  3. Widersprechen die Kund*innen einer Neufassung, kündigen sie damit zugleich den Vertrag über die Über-landräder. Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

16. TEXTFORMERFORDERNIS

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen sowie Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

17. GERICHTSSTAND

  1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.
  2. Gerichtsstand ist Lübbecke, sofern gesetzlich nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

18. GÜLTIGKEIT

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht.
  2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer*innen und den LandFrauen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Orts-LandFrauen Lübbecke, post@ueberlandrad.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsfor-mular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihr Nut-zer*innenkonto für die Überlandräder entfernen und alle gespeicherten Daten löschen. Wir schließen nicht aus, dass Sie diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt für die erneute Einrichtung eines Nutzer*innenkontos für die Überlandräder verwenden.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail (post@ueberlandrad.de) mit folgenden Angaben zurück

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Ver-trag über die Nutzung der Überlandräder (Erbringung einer Dienstleistung)

Bestellt am / Erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: